Ab dem 1. Januar 2026 wird der Einsatz von Flexibilität – also die gezielte Steuerung von Stromverbrauch, Einspeisung oder Speicherung – gesetzlich neu geregelt.
Bisher konnte die EWD AG in bestimmten Fällen Geräte wie Wärmepumpen oder Speicher gezielt ein- oder ausschalten, um das Stromnetz zu entlasten und effizienter zu betreiben. Neu kann die Kundschaft selbst entscheiden, ob sie diese Flexibilität weiterhin dem EWD überlassen oder selbst nutzen möchte. Die betroffenen Kunden werden bis spätestend Ende Januar 2026 direkt per Brief informiert.
Flexibilität bedeutet, dass bestimmte Geräte oder Anlagen ihren Stromverbrauch oder ihre Stromproduktion zeitlich verschieben können. Dazu gehören zum Beispiel Elektroboiler (Warmwasserspeicher), Nachtspeicherheizung, Direktheizungen oder Wärmepumpen.