Die Gründung einer EVG oder ZEV meldet Ihr Elektroinstallateur mittels Installationsanzeige der EWD AG. Für eine vZEV-Gründung muss ein positiver Machbarkeitsentscheid des EWD-Verteilnetzbetreibers vorliegen. So gehen Sie vor:
- Anfrage beim EWD-Verteilnetzbetreiber, ob die Voraussetzungen für einen vZEV gegeben sind. Füllen Sie dafür das nachfolgende Kontaktformular aus. Sie erhalten innert 15 Arbeitstagen eine Antwort.
- Anmeldung des vZEV beim EWD-Verteilnetzbetreiber. Meldung der vZEV-Teilnehmenden (inkl. Einverständniserklärung/Vertragsunterzeichnung) und Bestimmung des vZEV-Vertreters.
- EWD-Verteilnetzbetreiber prüft den Anftrag (Verhältnis der Produktionsleistung von mindestens 10% und gleicher Verknüpfungspunkt).
- Inbetriebnahme der vZEV. Installation eines intelligenten Messsystemes (Smartmeter) durch den EWD-Verteilnetzbetreiber innerhalb von 3 Monaten.
- Betrieb vZEV. Der EWD-Verteilnetzbetreiber stellt dem vZEV die Lastgangdaten der Messpunkte kostenlos zur Verfügung. Die vZEV kümmert sich um die Abrechnung innerhalb der vZEV.