Die Gründung einer EVG oder ZEV meldet Ihr Elektroinstallateur mittels Installationsanzeige der EWD AG. Für die Gründung einer vZEV oder LEG muss ein positiver Machbarkeitsentscheid des EWD-Verteilnetzbetreibers vorliegen. So gehen Sie vor:
- Anfrage beim EWD-Verteilnetzbetreiber, ob die Voraussetzungen für einen vZEV oder eine LEG gegeben sind. Füllen Sie dafür das nachfolgende Kontaktformular aus. Sie erhalten innert 15 Arbeitstagen eine Antwort.
- Bei einem positiven Bescheid des EWD-Verteilnetzbetreibers können Sie Ihren gewünschten Zusammenschluss (vZEV oder LEG) anmelden. Füllen Sie dazu das entsprechende Formular aus (Anmeldung vZEV oder Anmeldung LEG) und senden Sie dieses unterzeichnet an die EWD (inkl. Einverständnis der Eigentümer/Teilnehmer).
- EWD-Verteilnetzbetreiber prüft, ob die Voraussetzung zur Bildung einer vZEV oder LEG vorliegen und bestätigt dies mit der unterzeichneten Rücksendung der entsprechenden Anmeldung (Anmeldung vZEV oder Anmeldung LEG).
- Nach erfolgter Vertragsunterzeichnung meldet der EWD-Verteilnetzbetreiber dem vZEV-Vertreter, resp. dem LEG-Vertreter mit, ab welchem Datum die Gemeinschaft in Betrieb ist. Falls die Installation eines intelligenten Messsystemes (Smartmeter) nötig ist, muss dieses innerhalb von drei Monaten umgesetzt werden.