FAQ
Häufige Fragen
- Flexibilität bedeutet, dass bestimmte Geräte oder Anlagen ihren Stromverbrauch oder ihre Stromproduktion zeitlich verschieben können. Dazu gehören zum Beispiel Elektroboiler (Warmwasserspeicher), Nachtspeicherheizung, Direktheizungen oder Wärmepumpen.
- Das neue Stromversorgungsgesetz (StromVG) verpflichtet die EWD AG, Sie bis spätestens Ende Januar 2026 darüber zu informieren, dass Sie das Recht haben, die Nutzung Ihrer Flexibilität zu untersagen. Wenn Sie dieses Recht wahrnehmen, wird Ihre Flexibilität nicht mehr durch die EWD AG gesteuert. Wichtig zu wissen ist, dass die bisher nur in der Nacht eingeschalteten Verbraucher fortan auch am Tag und damit zum höheren Tagespreis eingeschaltet sein können. Das dies nicht geschieht, liegt neu in Ihrem Verantwortungsbereich.
- Wenn Sie keine Änderung wünschen und mit der Flexibilitätssteuerung (wie bisher) einverstanden sind, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Ihre Flexibilität wird dann weiterhin netzdienlich von der EWD AG eingesetzt.