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Strom

Flexibilitäten

Neue Regelung ab dem 1. Januar 2026

Ab dem 1. Januar 2026 wird der Einsatz von Flexibilität – also die gezielte Steuerung von Stromverbrauch, Einspeisung oder Speicherung – gesetzlich neu geregelt.

Bisher konnte die EWD AG in bestimmten Fällen Geräte wie Wärmepumpen oder Speicher gezielt ein- oder ausschalten, um das Stromnetz zu entlasten und effizienter zu betreiben. Neu kann die Kundschaft selbst entscheiden, ob sie diese Flexibilität weiterhin dem EWD überlassen oder selbst nutzen möchte. Die betroffenen Kunden wurden bereits informiert.

FAQ

Häufige Fragen

  • Flexibilität bedeutet, dass bestimmte Geräte oder Anlagen ihren Stromverbrauch oder ihre Stromproduktion zeitlich verschieben können. Dazu gehören zum Beispiel Elektroboiler (Warmwasserspeicher), Nachtspeicherheizung, Direktheizungen oder Wärmepumpen.

  1. Das neue Stromversorgungsgesetz (StromVG) verpflichtet die EWD AG, Sie bis spätestens Ende Januar 2026 darüber zu informieren, dass Sie das Recht haben, die Nutzung Ihrer Flexibilität zu untersagen. Wenn Sie dieses Recht wahrnehmen, wird Ihre Flexibilität nicht mehr durch die EWD AG gesteuert. Wichtig zu wissen ist, dass die bisher nur in der Nacht eingeschalteten Verbraucher fortan auch am Tag und damit zum höheren Tagespreis eingeschaltet sein können. Das dies nicht geschieht, liegt neu in Ihrem Verantwortungsbereich.
  2. Wenn Sie keine Änderung wünschen und mit der Flexibilitätssteuerung (wie bisher) einverstanden sind, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Ihre Flexibilität wird dann weiterhin netzdienlich von der EWD AG eingesetzt.
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