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FAQ

Häufige Fragen

Allgemeines

Zu Beginn Ihres Strombezuges in Davos erhalten Sie einen Willkommensbrief mit allen Informationen, wie auch Ihrer Kundennummer. Diese finden Sie ebenfalls auf Ihrer Rechnung oben links. 

Melden Sie sich hier auf unserem Kundenportal an und finden Sie im Register «Ändern der Zahlungsart» oder auf unserer Homepage unter folgendem Link, im PDF- oder Word-Format die beiden Formulare.

Bei einer Ferienwohnung / Zweitwohnung wird die Kundengruppe «nicht dauernd genutzt» verwendet. Wenn die Wohnung als Festwohnung, resp. Erstwohnung genutzt wird, verwenden wir die Kundengruppe «dauernd genutzt».

Die rechtlichen Grundlagen für die Netznutzung werden von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) festgelegt und nicht von der EWD AG. Betreffend der Tarifstruktur ist eine Unterscheidung zwischen Endverbrauchern, die ihre Wohnung ganzjährig nutzen und solchen, die sie nicht ganzjährig nutzen, laut der Bundesgesetzgebung vorgegeben, da die beiden Gruppen von Endverbrauchern eine unterschiedliche Verbrauchscharakteristik aufweisen.

Melden Sie es direkt bei uns im EWD, 081 415 38 00. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Umzug

Hier gelangen Sie auf die Seite «Wohnungswechsel», wobei Sie direkt alle Angaben welche wir benötigen eingeben und einfach absenden können. Sobald wir das E-Mail bearbeitet haben, erhalten Sie eine Bestätigung von uns. Wichtig ist bei einer Festanmeldung in Davos, dass Sie uns Ihre Meldebestätigung der Gemeinde zusenden. Anderenfalls können Sie sich hier auf unserem Kundenportal anmelden und im Register «Wohnungswechsel»  Ihren Umzug melden.

Bitte melden Sie uns Ihren Eigentümer- und Wohnungswechsel 3 Arbeitstage im Voraus um einen Expresszuschlag zu vermeiden. Beachten Sie dabei, dass wir jeweils nur mittwochs und am Ende des Monats ablesen.

Der Vertragspartner ist verantwortlich, den Wechsel der EWD AG bekannt zu geben. Melden Sie uns hier Ihren Umzug, damit wir Ihren Zählerstand per Auszugsdatum ablesen können.

Kundenportal

Sie benötigen die Kundennummer Ihres Vertrages und eine beliebige Rechnungsnummer Ihrer Stromrechnung. Melden Sie sich hier kostenlos an.

Wenn Sie als Zustelladresse bei einem Vertrag erfasst sind können Sie gleich, wie bei einem Vertragspartner vorgehen. Das System prüft ob eine Zustelladresse vorhanden ist. Wenn eine hinterlegt ist wird ein Aktivierungscode verlangt, welcher von uns registriert wird. Diesen erhalten Sie nach unserer Prüfung per Mail und können sich somit im Kundenportal anmelden.

Ablesung

Die Zähler werden jeweils in der zweiten Dezemberhälfte abgelesen. Bei einem Mieterwechsel, wird der Zähler jeweils mittwochs oder am Ende des Monats abgelesen.

Im Normalfall haben wir Zugang zum Zähler dank eines Schlüsselrohrs oder werden auf die Hilfe des Hauswartes oder der Verwaltung zurückgreifen. Wenn der Zähler jedoch in der Wohnung ist und wir keinen Zugang haben, bitten wir Sie, für die Jahresablesungen frühzeitig einen Termin mit uns auszumachen. Mit den Jahresablesungen beginnen wir jeweils in der zweiten Hälfte Dezember.

Das ist nur für Kundinnen und Kunden in den Seitentäler möglich. Wohnen Sie in einem der schönen Seitentäler in Davos? Dann können Sie zukünftig wählen, ob Sie den Stromzähler selber ablesen möchten oder ob wir dies für Sie weiterhin ausführen sollen. Infos zur Selbstablesung

Ihre Vorteile bei der Selbstablesung: keine Terminvereinbarung – Sie können mit Hilfe des Formulars Zählerablesung selbst entscheiden, zu welchem Zeitpunkt der Zählerstand per Ende Jahr abgelesen wird. Einfacher als mit dem Formular Zählerablesung geht die Zählerstandserfassung über das kostenlose EWD Kundenportal.

Rechnung und Strompreise

Melden Sie sich hier auf unserem Kundenportal an und sehen Sie im Register «Ihre Rechnungen», welche Rechnungen noch offen sind oder wann sie bezahlt wurden.

Die Akonto Rechnung wird aufgrund dem durchschnittlichen Verbrauch des Vorjahres berechnet. Aus diesem Grund gibt es keine Verbrauchsangaben, da es nur eine Berechnung und kein effektiver Verbrauch ist. Die Akontozahlungen werden auf der Schlussrechnung Ende Jahr gutgeschrieben.

Ab dem 01.01.2021 werden nur noch drei Akonto Rechnungen versendet: Mitte Februar, Mitte Mai und Mitte Oktober. Die Jahresschlussrechnung erhalten Sie jeweils im Januar des Folgejahres. 

Unsere aktuellen Strompreise finden Sie auf der folgenden Seite.

Der Strompreis besteht aus den drei Komponenten: Netznutzung, Energie und Abgaben. 

Mit dem Grundpreis werden die Fixkosten für den Stromanschluss gedeckt, die unabhängig von der Höhe Ihres Strombezugs entstehen.

KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung). Die Bundesabgabe wird zur Förderung erneuerbarer Energie sowie zum Schutz der Gewässer und Fische eingesetzt. Der Preisansatz für die gesetzliche Förderabgabe wird jeweils im Herbst vom Bundesamt für Energie festgelegt (Energiegesetz / Art. 7a EnG).

SDL (Systemdienstleistung). Ist eine Netzabgabe für die Versorgungsqualität notwendigen Dienste in der Elektrizitätsversorgung. 

Konzessionsabgabe an die Gemeinde Davos. Mit den Abgaben an die Gemeinde wird eine Entschädigung im Zusammenhang mit der Netznutzung, zum Beispiel der Nutzung des öffentlichen Grundes, errichtet.

Stromprodukt und Stromverbrauch

Es stehen Ihnen die Stromprodukte WASSER.STROM (Das Standardprodukt 100 % Erneuerbar Wasserkraft Schweiz), DAVOSER.STROM (100% Erneuerbar Wasserkraft Davos mit mindestens 5% Davoser Solarstrom) und BASIS.STROM (haupsächlich nuklear) zur Verfügung.

Melden Sie sich hier auf unserem Kundenportal an und wählen Sie im Register «Produkte bestellen» oder auf unserer Homepage unter folgendem Link, mit wenigen Klicks das Stromprodukt Ihrer Wahl aus. Ebenfalls können Sie Ihr Stromprodukt mit einer Mitteilung per Mail an energieverrechnung@ewd.ch oder telefonisch unter der Nummer 081 415 38 00 ändern.

Physikalisch gesehen ist jeder Strom gleich, ob er nun mit einer Photovoltaikanlage, mit einem Wasserkraftwerk oder in einem Atomkraftwerk produziert wurde. Mit der Zertifizierung und jährlichen Kontrolle wird jedoch garantiert, dass genauso viel Strom, in der Qualität wie Sie ihn bestellt haben, ins Stromnetz eingespeist wird.

Mit jeder Strombestellung für Ökostrom oder Strom aus erneuerbaren Energien wird der Strom, welcher in den Schweizer Leitungen fliesst, grüner. Je mehr gekauft wird, umso mehr neue Anlagen wie Sonnen-, Biomasse-, Windanlagen oder Wasserkraftwerke müssen gebaut werden. 

Hier gelangen Sie auf den Strompreisrechner. Dazu können Sie Ihre Kundengruppe (Netznutzung) auswählen und Ihren Verbrauch vom Vorjahr, welchen Sie auf der Schlussrechnung finden, eingeben und direkt ausrechnen lassen. Ihnen werden die verschiedenen Möglichkeiten sofort angezeigt.

Melden Sie sich hier auf unserem Kundenportal an und sehen Sie im Register «Ihre Kosten/Verbräuche» wie sich Ihr Verbrauch in den Jahren veränderte. Sie finden jeweils auch auf der zweiten Seite Ihrer Schlussrechnung den Verbrauchsvergleich zum Vorjahr.

Auch wenn sich Ihr Lebensstil nicht verändert haben, kann sich der Strombezug in einer neuen Wohnung verändern. Zu berücksichtigende Faktoren sind zu Beispiel die Art der Warmwasseraufbereitung (z.B. Elektroboiler), die Nutzung einer Elektroheizung oder aber auch das Alter und die Energieeffizienzklasse der Haushaltsgeräte.

Den Tagespreis beziehen Sie von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Ab 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr wird Ihnen der Nachtpreis verrechnet.

Wärmeverbund und Contracting

Bei einem Wärmeverbund wird eine grosse Heizzentrale gebaut, welche diverse Liegenschaften im Umkreis von mehreren hundert Metern mit Wärme für Heizung und Warmwasser versorgt. Das heisse Wasser gelangt mittels einer Fernleitung bis zu den angeschlossenen Liegenschaften.

Der Vorteil eines Wärmeverbundes liegt darin, dass keine eigene Heizung mehr benötigt wird. Somit fallen Kosten wie zum Beispiel für den Öleinkauf, den Brennerservice, die Tankrevisionen und den Kaminfeger weg. Nebst einer Wärmepumpe wird dennoch als Redundanz zur Spitzenabdeckung und Betriebssicherheit ein Ölkessel installiert. Dieser ist, wie auch die Wärmepumpe, im Unterhalt der EWD AG.

Auf unserer Homepage finden Sie unsere aktuellen Wärmeverbunde und wie weit unsere Perimeter geplant sind. Befindet sich Ihre Liegenschaft in einem Perimeter und Sie interessieren sich für einen Anschluss, sind wir gerne für Sie da.

Die Infrastruktur, die anstelle der eigenen Heizung benötigt wird, ist die Übergabestation. Die Übergabestation ist sehr platzsparend und wird in der Regel an die Wand montiert. In die Kellerwand wird eine Bohrung gemacht, damit die Übergabestation mit dem Wärmeverbund, verbunden werden kann. Damit steht den Liegenschaften rund um die Uhr, während der ganzen Heizperiode, Wärme zur Verfügung.

Eine Heizung neu einzubauen oder zu sanieren ist mit hohen Kosten und grossem Aufwand verbunden. Bei der EWD AG bekommen Sie alles aus erster Hand. Von der Planung über die Realisierung, den Service bis zum Unterhalt. Wir finanzieren das vollständige Projekt. Sie zahlen über die Vertragsdauer die gelieferte Wärme-Energie und einen vertraglich vereinbarten Grundpreis. Fernüberwachung und 24h-Pikettdienst ermöglichen es uns, Serviceleistungen und Reparaturen umgehend für Sie auszuführen. Detailliertere Infos finden Sie hier.

Smart Meter

Smart-Meter sind elektronische Energiezähler, die den Stromverbrauch sowie die -produktion messen, speichern und an das Energieunternehmen übertragen können. Die Geräte sind Bestandteil intelligenter Stromnetze (Smartgrids) und leisten einen wichtigen Beitrag zur Netzqualität und -stabilität, sprich: zur Versorgungssicherheit.

Die Energiestrategie des Bundes hat zum Ziel, dass bis Ende 2027 mindestens 80 Prozent der Stromzähler durch intelligente Messsysteme ersetzt werden. Durch die zunehmend dezentralen und unregelmässigen Stromproduktionen werden die Stromflüsse immer komplexer. Um die Steuerung der Stromflüsse sicherzustellen, ist es notwendig auf intelligente Messsysteme umzustellen.

Der verbrauchte Strom wird viertelstündlich im Smart-Meter gespeichert und der Verbrauch so laufend gemessen. Die Daten werden verschlüsselt einmal pro Tag an die EWD AG übermittelt. Somit erübrigen sich die Akontorechnungen.

Die EWD AG ist als Verteilnetzbetreiberin gemäss Stromversorgungsverordnung (StromVV) Art. 8 verantwortlich für das Messwesen in ihren Netzen. Es liegt in ihrer Verantwortung festzulegen, welche Messinfrastrukturen und Informationsprozesse bei den Kundinnen und Kunden angewendet werden. Kann ein intelligentes Messsystem nicht installiert werden, weil der Endverbraucher, Erzeuger oder Speicherbetreiber dessen Einsatz verweigert, so kann der Netzbetreiber die dadurch entstehenden Mehrkosten der Messung vom Zeitpunkt der Verweigerung an individuell in Rechnung stellen.

Im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen liest die EWD AG nur Daten aus, die für den sicheren Betrieb des Stromnetzes, für die Verrechnung und für die Kundeninformation notwendig sind. Das sind die in 15-Minuten-Intervallen gespeicherten Stromverbrauchswerte, Daten zur Netzqualität sowie Werte, die auf Sabotage hinweisen könnten. Rückschlüsse auf einzelne Haushaltsgeräte oder auf das Privatleben sind ausgeschlossen.

EWD AG hält sich streng an das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV). Es werden ausschliesslich Smart-Meter eingesetzt, die erfolgreich auf die gesetzlich geforderte Datensicherheit geprüft sind. Die Datenübertragung von den Smart-Metern an die EWD AG erfolgt verschlüsselt und pseudonymisiert. Die Verknüpfung mit den Kundendaten erfolgt erst im Abrechnungssystem der EWD AG. Die Daten werden fünf Jahre gespeichert und lediglich für unsere Verrechnungszwecke verwendet.

Nein, die Sendeleistung des Systems ist deutlich geringer als beispielsweise bei alltäglichen elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen oder WLAN-Routern. Zudem findet eine Datenübertragung über das Stromnetz nur bei Bedarf statt. Hinzu kommt, dass der Smart-Meter in nicht bewohnten Räumen installiert wird.

Nein. Für Kundinnen und Kunden entstehen durch den Zählerwechsel keine Zusatzkosten. Die Schweizer Energieversorger wickeln die Umrüstung auf Smart-Meter gesetzesgemäss über die Netzkosten ab.

Eigenverbrauchslösungen

EVG (auch Praxismodell VNB genannt) ist die EWD Lösung für den Eigenverbrauch in Mehrfamilienhäusern oder Überbauungen. Bei einer EVG kann ein Solarstromproduzent den lokal produzierten Solarstrom direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner seines Objektes (Mehrfamilienhaus, Stockwerkeigentümergesellschaft) verkaufen. Alle Endverbraucher bleiben Kunden vom EWD. 

Bei einem ZEV kann ein Solarstromproduzent den lokal produzierten Solarstrom direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner seines Objektes (Mehrfamilienhaus, Stockwerkeigentümergesellschaft) verkaufen. Der ZEV-Verantwortliche ist in der Regel der Eigentümer des Mehrfamilienhauses (MFH) oder die Liegenschaftsverwaltung. Der ZEV tritt gegenüber dem Energieversorger als ein Kunde auf.

Ein vZEV ermöglicht den Eigenverbrauch über einzelne Objekte hinaus. So können sich Solarstromproduzenten und Verbraucherinnen und Verbraucher, welche sich am gleichen Anschlusspunkt befinden, zu einem «virtuellen» Zusammenschluss verbinden, um gemeinsam produzierte Energie zu teilen und zu nutzen. Der vZEV-Verantwortliche kann der Eigentümer eines MFH, EFH oder die Liegenschaftsverwaltung sein. vZEV können vom Grundeigentümer oder den Grundeigentümern gegründet werden.

LEG's können sich über das ganze Gemeindegebiet (Netzgebiet) ausdehnen. Die Endverbraucher bezahlen dem Produzenten den vereinbarten Preis für den Solarstrom. Der EWD AG als Verteilnetzbetreiber bezahlen sie für die Benutzung des Verteilnetzes ein reduziertes Netznutzungsentgelt.

Die Gründung einer EVG oder ZEV meldet Ihr Elektroinstallateur mittels Installationsanzeige der EWD AG. Für die Gründung einer vZEV oder LEG muss ein positiver Machbarkeitsentscheid des EWD-Verteilnetzbetreibers vorliegen. So gehen Sie vor:

  1. Anfrage beim EWD-Verteilnetzbetreiber, ob die Voraussetzungen für einen vZEV oder eine LEG gegeben sind. Sie erhalten innert 15 Arbeitstagen eine Antwort.
  2. Bei einem positiven Bescheid des EWD-Verteilnetzbetreibers können Sie Ihren gewünschten Zusammenschluss (vZEV oder LEG) anmelden. Füllen Sie dazu das entsprechende Formular aus (Anmeldung vZEV oder Anmeldung LEG) und senden Sie dieses unterzeichnet an die EWD (inkl. Einverständnis der Eigentümer/Teilnehmer).
  3. EWD-Verteilnetzbetreiber prüft, ob die Voraussetzung zur Bildung einer vZEV oder LEG vorliegen und bestätigt dies mit der unterzeichneten Rücksendung der entsprechenden Anmeldung (Anmeldung vZEV oder Anmeldung LEG). 
  4. Nach erfolgter Vertragsunterzeichnung meldet der EWD-Verteilnetzbetreiber dem vZEV-Vertreter, resp. dem LEG-Vertreter mit, ab welchem Datum die Gemeinschaft in Betrieb ist. Falls die Installation eines intelligenten Messsystems (Smartmeter) nötig ist, muss dieses innerhalb von drei Monaten umgesetzt werden.

Stromtankstellen

Die EWD-eigenen Stromtankstellen befinden sich: Seeparkplatz Davosersee (Seepromenade, Davos Dorf), Kongressparkplatz (Talstrasse 49a, Davos Platz), Rathaus (Berglistutz 1, Davos Platz), EWD Raiffeisen (Promenade 74, Davos Platz), EWD Friedeck (Promenade 144, Davos Dorf).

Weitere Stromtankstellen, welche sich in Davos und Umgebung befinden, finden Sie hier.

Die Startgebühren betragen CHF 1.–. Das ist die Gebühr, welche uns die Kreditkartenfirma verrechnet.

Verrechnet wird eine Startgebühr von CHF 1.- pro Ladevorgang und die bezogene Menge mit CHF 0.58 pro kWh (58 Rp./kWh).

Für die Ladestationen stehen Ihnen jeweils verschiedene Zahlungsmodelle zur Verfügung. Genauere Infos finden Sie hier. Klicken Sie die jeweilige Ladestation an, um zu sehen welche Zahlungsmodelle bei welcher Ladestation möglich sind.

Beim Startvorgang ist nicht klar, welche Energiemenge bezogen wird und die Leitung mit dem Kreditkartenanbieter kann nicht so lange blockiert werden, bis der Ladevorgang abgeschlossen ist. Wir buchen deshalb CHF 60.– ab. Wenn der Ladevorgang abgeschlossen ist, wird das anhand des effektiven Verbrauchs korrigiert. 

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