Strom

Eigenverbrauchslösungen

Wenn Sie auf Ihrem Gebäude eine Photovoltaikanlage installiert haben, können Sie den selbst produzierten Strom allen Bewohnern zum Eigenverbrauch zur Verfügung stellen. Damit Sie die produzierte Sonnenenergie gemeinsam nutzen können, bietet Ihnen das EWD verschiedene Eigenverbrauchslösungen.

2sp - Eigenverbrauchlösungen

Definition der Begriffe

  • EVG
    Von einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) wird gesprochen, wenn der produzierte Strom vom Produzenten oder einem Dritten genutzt wird. Die EVG ist das EWD-Praxismodell, bei dem sich Haushaltungen zusammenschliessen und ihren selbst erzeugten Strom lokal gemeinsam nutzen sowie einfach und bequem durch das EWD abrechnen lassen.
  • ZEV
    Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist ein Zusammenschluss von mehreren Parteien (Eigentümern, Stockwerkeigentümern und/oder Mietern) in einem oder mehreren Gebäuden, die gemeinsam Sonnenstrom verbrauchen.
  • vZEV 
    Beim vZEV Basis stellt das EWD alle Messstellen (Smart Meter) zur Verfügung und bildet einen virtuellen Hauptmesspunkt gegenüber der vZEV-Gemeinschaft. Das EWD liefert der vZEV-Gemeinschaft alle Messdaten. Die Abrechnung der Energiebezüge innerhalb der Parteien ist Aufgabe der vZEV-Gemeinschaft.
  • LEG 
    Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) kann sich über das ganze Gemeindegebiet (Netzgebiet) ausdehnen. Die Endverbraucher bezahlen dem Produzenten den vereinbarten Preis für den Solarstrom. Der EWD AG als Verteilnetzbetreiber bezahlen Sie für die Benutzung des Verteilnetzes ein reduziertes Netznutzungsentgelt.

Wie wird eine EVG, ZEV, vZEV oder LEG gegründet?

Die Gründung einer EVG oder ZEV meldet Ihr Elektroinstallateur mittels Installationsanzeige der EWD AG. Für  die Gründung einer vZEV oder LEG muss ein positiver Machbarkeitsentscheid des EWD-Verteilnetzbetreibers vorliegen. So gehen Sie vor:

  • Anfrage beim EWD-Verteilnetzbetreiber, ob die Voraussetzungen für einen vZEV oder eine LEG gegeben sind. Füllen Sie dafür das nachfolgende Kontaktformular aus. Sie erhalten innert 15 Arbeitstagen eine Antwort.
  • Bei einem positiven Bescheid des EWD-Verteilnetzbetreibers können Sie Ihren gewünschten Zusammenschluss (vZEV oder LEG) anmelden. Füllen Sie dazu das entsprechende Formular aus (Anmeldung vZEV oder Anmeldung LEG) und senden Sie dieses unterzeichnet an die EWD (inkl. Einverständnis der Eigentümer/Teilnehmer).
  • EWD-Verteilnetzbetreiber prüft, ob die Voraussetzungen zur Bildung einer vZEV oder LEG vorliegen und bestätigt dies mit der unterzeichneten Rücksendung der entsprechenden Anmeldung (Anmeldung vZEV oder Anmeldung LEG). 
  • Nach erfolgter Vertragsunterzeichnung meldet der EWD-Verteilnetzbetreiber dem vZEV-Vertreter, resp. dem LEG-Vertreter mit, ab welchem Datum die Gemeinschaft in Betrieb ist. Falls die Installation eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) nötig ist, muss dieses innerhalb von drei Monaten umgesetzt werden.

Wichtige Unterlagen zum Download

Kontaktformular Eigenverbrauchslösungen

Beschreiben Sie unter Mitteilung, welche Objekte zusammengeschlossen werden sollen. 

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