Ablesung
Die Zähler werden jeweils in der zweiten Dezemberhälfte abgelesen. Bei einem Mieterwechsel, wird der Zähler jeweils mittwochs oder am Ende des Monats abgelesen.
Im Normalfall haben wir Zugang zum Zähler dank eines Schlüsselrohrs oder werden auf die Hilfe des Hauswartes oder der Verwaltung zurückgreifen. Wenn der Zähler jedoch in der Wohnung ist und wir keinen Zugang haben, bitten wir Sie, für die Jahresablesungen frühzeitig einen Termin mit uns auszumachen. Mit den Jahresablesungen beginnen wir jeweils in der zweiten Hälfte Dezember.
Das ist nur für Kundinnen und Kunden in den Seitentäler möglich. Wohnen Sie in einem der schönen Seitentäler in Davos? Dann können Sie zukünftig wählen, ob Sie den Stromzähler selber ablesen möchten oder ob wir dies für Sie weiterhin ausführen sollen. Infos zur Selbstablesung.
Ihre Vorteile bei der Selbstablesung: keine Terminvereinbarung – Sie können mit Hilfe des Formulars Zählerablesung selbst entscheiden, zu welchem Zeitpunkt der Zählerstand per Ende Jahr abgelesen wird. Einfacher als mit dem Formular Zählerablesung geht die Zählerstandserfassung über das kostenlose EWD Kundenportal.
Smart Meter
Smart-Meter sind elektronische Energiezähler, die den Stromverbrauch sowie die -produktion messen, speichern und an das Energieunternehmen übertragen können. Die Geräte sind Bestandteil intelligenter Stromnetze (Smartgrids) und leisten einen wichtigen Beitrag zur Netzqualität und -stabilität, sprich: zur Versorgungssicherheit.
Die Energiestrategie des Bundes hat zum Ziel, dass bis Ende 2027 mindestens 80 Prozent der Stromzähler durch intelligente Messsysteme ersetzt werden. Durch die zunehmend dezentralen und unregelmässigen Stromproduktionen werden die Stromflüsse immer komplexer. Um die Steuerung der Stromflüsse sicherzustellen, ist es notwendig auf intelligente Messsysteme umzustellen.
Der verbrauchte Strom wird viertelstündlich im Smart-Meter gespeichert und der Verbrauch so laufend gemessen. Die Daten werden verschlüsselt einmal pro Tag an die EWD AG übermittelt. Somit erübrigen sich die Akontorechnungen.
Die EWD AG ist als Verteilnetzbetreiberin gemäss Stromversorgungsverordnung (StromVV) Art. 8 verantwortlich für das Messwesen in ihren Netzen. Es liegt in ihrer Verantwortung festzulegen, welche Messinfrastrukturen und Informationsprozesse bei den Kundinnen und Kunden angewendet werden. Kann ein intelligentes Messsystem nicht installiert werden, weil der Endverbraucher, Erzeuger oder Speicherbetreiber dessen Einsatz verweigert, so kann der Netzbetreiber die dadurch entstehenden Mehrkosten der Messung vom Zeitpunkt der Verweigerung an individuell in Rechnung stellen.
Im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen liest die EWD AG nur Daten aus, die für den sicheren Betrieb des Stromnetzes, für die Verrechnung und für die Kundeninformation notwendig sind. Das sind die in 15-Minuten-Intervallen gespeicherten Stromverbrauchswerte, Daten zur Netzqualität sowie Werte, die auf Sabotage hinweisen könnten. Rückschlüsse auf einzelne Haushaltsgeräte oder auf das Privatleben sind ausgeschlossen.
EWD AG hält sich streng an das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV). Es werden ausschliesslich Smart-Meter eingesetzt, die erfolgreich auf die gesetzlich geforderte Datensicherheit geprüft sind. Die Datenübertragung von den Smart-Metern an die EWD AG erfolgt verschlüsselt und pseudonymisiert. Die Verknüpfung mit den Kundendaten erfolgt erst im Abrechnungssystem der EWD AG. Die Daten werden fünf Jahre gespeichert und lediglich für unsere Verrechnungszwecke verwendet.
Nein, die Sendeleistung des Systems ist deutlich geringer als beispielsweise bei alltäglichen elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen oder WLAN-Routern. Zudem findet eine Datenübertragung über das Stromnetz nur bei Bedarf statt. Hinzu kommt, dass der Smart-Meter in nicht bewohnten Räumen installiert wird.
Nein. Für Kundinnen und Kunden entstehen durch den Zählerwechsel keine Zusatzkosten. Die Schweizer Energieversorger wickeln die Umrüstung auf Smart-Meter gesetzesgemäss über die Netzkosten ab.